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1 предоставлять отпуск
v1) gener. (j-m) Urlaub gewähren (кому-л.), beurlauben2) milit. einen Urlaub bewilligen, einen Urlaub gewähren3) law. den Urlaub gewährenУниверсальный русско-немецкий словарь > предоставлять отпуск
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2 отпустить
v1) gener. abschnellen (пружину), fähren lassen (напр., задержанную автомашину, ср. fahrenlassen)2) colloq. (etw.) vom Stapel lassen (остроту), j-n laufen lassen (кого-л.)3) law. Erholungsurlaub geben, Erholungsurlaub gewähren, Freistellung gewähren, Urlaub geben, Urlaub gewähren, abgeben, ausgeben, beurlauben, freigeben (eine Ware aus dem Zoll), freistellen, verabfolgen, verkaufen4) road.wrk. lockern -
3 увольнять в отпуск
v1) gener. beurlauben (кого-л.)2) milit. einen Urlaub bewilligen, einen Urlaub gewähren3) nav. beurlauben (на берег; в запас) -
4 предоставить отпуск
vlaw. Urlaub gewähren, freistellen (von der Arbeit)
См. также в других словарях:
Urlaub — Urlaub: Das Substantiv (mhd., ahd. urloup) ist eine Bildung zu dem unter ↑ erlauben behandelten Präfixverb und bedeutete ursprünglich ganz allgemein »Erlaubnis«. In der höfischen Sprache der mhd. Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen … Das Herkunftswörterbuch
Urlaub: Die wichtigsten Regelungen im Arbeitsrecht — Urlaub im Arbeitsrecht meint den Erholungsurlaub. Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht bei gleichzeitiger Fortzahlung der Vergütung. Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers. Aus… … Universal-Lexikon
Urlaub — ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten… … Deutsch Wikipedia
Urlaub — (furlough; congé; permesso), die seitens des Vorgesetzten einem Bediensteten zur Erholung oder aus anderen berücksichtigungswürdigen Gründen gewährte vorübergehende Dienstbefreiung. Die Urlaubserteilung ist stets an die Bedingung geknüpft, daß… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Urlaub — I. Erholungsurlaub:1. Begriff: Bezahlte Freizeit, die der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers dienen soll. Während des U. darf der Arbeitnehmer deshalb keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten … Lexikon der Economics
Urlaub — Freizeit; Ferien * * * Ur|laub [ u:ɐ̯lau̮p], der; [e]s, e: einem Arbeitnehmer zustehende arbeits bzw. dienstfreie Zeit, die der Erholung dient: Urlaub haben, nehmen, machen; wir fliegen im Urlaub nach Zypern; er verbrachte seinen Urlaub in der… … Universal-Lexikon
Urlaub — arbeitsfreie Zeit, Ferien[zeit], freie Tage, Freizeit, Reisezeit, Urlaubszeit; (österr.): Ferialzeit. * * * Urlaub,der:1.⇨Ferien(1)–2.⇨Erholung(1)–3.U.geben/gewähren:⇨beurlauben;U.machen:⇨ausspannen(I,2)… … Das Wörterbuch der Synonyme
Abgeltung von Urlaub — Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten… … Deutsch Wikipedia
Urlauber — Urlaub: Das Substantiv (mhd., ahd. urloup) ist eine Bildung zu dem unter ↑ erlauben behandelten Präfixverb und bedeutete ursprünglich ganz allgemein »Erlaubnis«. In der höfischen Sprache der mhd. Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen … Das Herkunftswörterbuch
Bundesurlaubsgesetz — Basisdaten Titel: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Kurztitel: Bundesurlaubsgesetz Abkürzung: BUrlG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia
BUrlG — Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dient der Regelung des Erholungsurlaubs in Deutschland. Basisdaten Titel: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Kurztitel: Bundesurlaubsgesetz Abkürzung: BUrlG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia